Pneumokokken-Impfung (häufigster Erreger einer Lungenentzündung)

Die STIKO (Ständige Impfkommission des Robert Koch Institutes) empfiehlt – unabhängig von der COVID-19-Pandemie – für alle Personen, die ein erhöhtes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben, eine entsprechende Impfung.

Aktuell sind Pneumokokken-Impfstoffe in Deutschland nur sehr eingeschränkt verfügbar. Daher sollten zurzeit prioritär Personen geimpft werden, die ein besonders hohes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben.

Prioritär geimpft werden sollen: Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren Personen mit abgeschwächtem Immunsystem, Senioren ab 70 Jahren (eigentlich ab 60 Jahren) und Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen (z. B. Asthma oder COPD)

Allgemeine Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 wurde wahrscheinlich erstmalig im Dezember 2019 von einem Wildtier auf Menschen übertragen. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich, das Virus ist sehr ansteckend.

Die Ansteckung erfolgt über eine Tröpfcheninfektion (durch Husten, Niesen in unmittelbarer Nähe zu einer anderen Person, über ein längeres direktes Gespräch etc.). Dies kann auch indirekt über Hände geschehen, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden (deshalb ist regelmäßiges Händewaschen sehr wichtig).

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit (also die Zeit von der Ansteckung bis zur Erkrankung) bis zu 14 Tage betragen kann, durchschnittlich liegt sie bei 5-6 Tagen.

Allerdings ist derzeit Vieles noch nicht genau geklärt: z. B. die Dauer der Ansteckungsgefahr, die von Erkrankten ausgeht, und der Zeitpunkt der höchsten Ansteckungsgefahr.

Möglicherweise sind infizierte Personen bereits ansteckend, bevor sie Symptome zeigen. Manche infizierte Menschen zeigen nur wenige oder auch gar keine Symptome.

Auf unbelebten Oberflächen (wie Münzen, Türklinken) können die Viren einige Stunden bis Tage überleben. Eine Übertragung auf diesem Wege ist nicht auszuschließen, aber schwer nachzuweisen. Deswegen ist eine gute Händehygiene so wichtig.

COVID-19 und Ibuprofen

In den letzten Tagen erreichten uns immer wieder Anfragen, ob Ibuprofen oder sog. ACE-Hemmer (Ramipril, Enslapril) ein Risiko für schwere Verläufe einer Covid-19 Infektion darstellen können.

Hierzu hat die Weltgesundheitsorganisation folgendes mitgeteilt:

Die theoretische, nicht durch Evidenz gestützte Überlegung, dass die Einnahme von Ibuprofen oder ACE-Hemmern zu einem schwereren Verlauf von COVID-19 führen kann, wurde von der WHO zurückgenommen.

Von einem Ab- oder Umsetzen der Blutdruckmedikation wird klar abgeraten.

Anrufe

Hier nochmal ein gesonderter Hinweis. Telefonanarufe werden durchgehend von unseren Mitarbeiterinnen entgegengenommen, dennoch schaffen wir die Flut von Anrufen kaum noch.

Unsere Bitten:

  • seien Sie geduldig und haben Nachsicht mit uns
  • fragen Sie sich: Ist dieser Anruf wirklich notwendig? Kann ich mich auch auf der Homepage oder im Netz informieren?
  • kommen Sie nicht einfach in die Praxis, nur weil Sie am Telefon nicht durchkommen.

Arbeitsunfähigkeiten

Wir bekommen viele Anfragen von Patienten, deren Arbeitgeber den Betrieb oder die Firma „herunterfahren“ und sich dafür krankschreiben lassen sollen.

Dies ist natürlich nicht rechtens, da durch massenhaft unrechtmäßige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Krankenkassen und somit die Solidargemeinschaft aller Versicherten extrem belastet wird.

Eine Krankschreibung gibt es nur für an einer Erkrankung leidende Patienten, die nach Einschätzung des Arztes/der Ärztin nicht arbeitsfähig sind.

Symptomatisch erkrankte Patienten mit einem positiven Covid-19 Nachweis werden ebenfalls krank geschrieben und erhalten eine zusätzliche Diagnose für die Covid-Erkrankung auf dem Beleg für die Krankenkasse.

Nicht krankgeschrieben werden oben genannte Patienten, deren Arbeitgeber den Betrieb (sinnvollerweise) umstrukturieren. Hier müssen Sie individuelle Lösungen mit Ihrem Arbeitgeber finden.

Ebenfalls nicht krankgeschrieben werden Patienten, die vom Gesundheitsamt vorsorglich unter Quarantäne gestellt worden sind, ohne dabei erkrankt zu sein. Hier greift unseren Informationen nach eine Bescheinigung des Gesundheitsamts.