Arbeitsunfähigkeiten

Wir bekommen viele Anfragen von Patienten, deren Arbeitgeber den Betrieb oder die Firma „herunterfahren“ und sich dafür krankschreiben lassen sollen.

Dies ist natürlich nicht rechtens, da durch massenhaft unrechtmäßige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Krankenkassen und somit die Solidargemeinschaft aller Versicherten extrem belastet wird.

Eine Krankschreibung gibt es nur für an einer Erkrankung leidende Patienten, die nach Einschätzung des Arztes/der Ärztin nicht arbeitsfähig sind.

Symptomatisch erkrankte Patienten mit einem positiven Covid-19 Nachweis werden ebenfalls krank geschrieben und erhalten eine zusätzliche Diagnose für die Covid-Erkrankung auf dem Beleg für die Krankenkasse.

Nicht krankgeschrieben werden oben genannte Patienten, deren Arbeitgeber den Betrieb (sinnvollerweise) umstrukturieren. Hier müssen Sie individuelle Lösungen mit Ihrem Arbeitgeber finden.

Ebenfalls nicht krankgeschrieben werden Patienten, die vom Gesundheitsamt vorsorglich unter Quarantäne gestellt worden sind, ohne dabei erkrankt zu sein. Hier greift unseren Informationen nach eine Bescheinigung des Gesundheitsamts.